KirchenrätInnen
Der Kirchenrat kümmert sich um die organisatorischen, finanziellen und administrativen Aufgaben einer Pfarrei.
Er verwaltet Finanzen, Immobilien und Liegenschaften, sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unterstützt so das Seelsorgeteam in ihrer Arbeit. Im Grunde hält der Kirchenrat den Betrieb am Laufen, damit sich die Seelsorge auf ihre geistlichen und sozialen Aufgaben konzentrieren kann.
Der Kirchenrat wird alle 4 Jahre neu konstituiert und die jeweiligen Mitglieder vom Bischof bestätigt. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Vertreter*innen des Seelsorgeteams, der Buchhaltung und des Sekretariats, der politischen Gemeinde und Fachpersonen aus den Bereichen, Bau, Recht, Verwaltung oder Finanzen.
Möchtest du dich engagieren und die Pfarrei bei den organisatorischen, finanziellen Aufgaben unterstützen? Melde dich! Wir freuen uns auf dich.
Jede Pfarrei hat einen eigenen Kirchenrat. Fragen und Anliegen kannst du gerne direkt an die jeweilgen Kirchenratspräsidenten schicken: